Überparteiliches Postulat betr. Gleichzeitiger Wahltermin für Stadtpräsidium und Stadtrat
In Olten arbeiten die Stadträte und Stadträtinnen mit einem 30% Pensum, nur für das Amt des Stadtpräsidenten oder der Stadtpräsidentin ist ein 100% Pensum vorgesehen. Wenn sich also eine Person für den Stadtrat zur Wahl stellt, dann ist das ein ganz anderes Belastungsprofil, als wenn jemand als Stadtpräsidentin oder Stadtpräsident kandidiert.
Aktuell wird in Olten der Stadtpräsident oder die Stadtpräsidentin (100%) in einem separaten Wahlgang aus den Personen gewählt, die schon vorgängig in den Stadtrat gewählt wurden. Das Problem hierbei ist: Nur die wenigsten potentiellen Kandidat/innen sind in der glücklichen Lage, so flexibel über ihre Arbeitszeit und Einkommen zu verfügen, dass die es sich leisten können das Risiko auf sich zu nehmen, erst in den Stadtrat gewählt zu werden und dann die Wahl zum Stadtpräsidenten oder zur Stadtpräsidentin zu verpassen.
Olten schränkt sich auf diese Art selbst unnötig ein und vergibt sich damit die Chance auf ein breites Feld von Kandidierenden für das Stadtpräsidium. Der aktuelle zweistufige Ablauf kommt daher, dass die Gemeindeordnung der Stadt Olten im Artikel 10, Absatz b sagt Die Stimmberechtigten wählen: die Mitglieder des Stadtrates und aus dessen Mitte den Stadtpräsidenten oder die Stadtpräsidentin sowie den Vizepräsidenten oder die Vizepräsidentin. Eine gleichlautende Formulierung findet sich auch im Solothurner Gemeindegesetz.»