Der Energierichtplan soll die Grundlage bilden, die Liegenschaften auf dem Gebiet der Stadt Olten zukünftig mit erneuerbarer Wärme zu versorgen. Der Richtplan soll auch aufzeigen, welche Potentiale bereits vorhanden sind und welche Potentiale noch genutzt werden können.

Begründung:

Heizungen, welche auf die Energieträger Erdgas oder Heizöl setzen, müssen in den kommenden Jahren ersetzt werden, um die Gebäude klimaverträglich beheizen zu können. Im Bereich Bornfeld konnte bereits ein Nahwärmeverbund installiert werden. Mit dem Energierichtplan soll die Stadt Olten aufzeigen, welche Energieträger für welche Quartiere sinnvoll sind. Er kann aufzeigen, wo Lösungen über Erdsonden möglich sind und wo weitere Nahwärmeverbunde notwendig sind. Nahwärmeverbunde können z.B. Holz, Erdwärme oder Grundwasser als Wärmequelle nutzen. Das Gasnetz kann nur noch erweitert werden, wenn die zukünftig notwendige Menge Gas vollständig erneuerbar erzeugt werden kann. Ein Energierichtplan zeigt den Bewohner*innen von Olten auf, wo Kollaborationen mit Nachbarn möglich sind und mit welchen Energieträgern sie ihre Liegenschaft an ihrer Lage beheizen können.