Überparteiliche Motion betr. Obligatorisches Referendum bei Steuerfussanpassungen

Der Stadtrat wird beauftragt dem Parlament eine Anpassung der Gemeindeordnung vorzulegen, welche die Änderungen des Steuerfusses dem obligatorischen Referendum unterstellt. Wobei der Budgetprozess so zu planen ist, dass das obligatorische Referendum noch im alten Jahr stattfindet.

Begründung

Die Budgetreferenden von 2013/14 und 2018/19 haben gezeigt, dass Änderungen beim Steuerfuss in Olten ein grosses Interesse in der Bevölkerung wecken. Zweimal haben sie in nur 5 Jahren zu einem Referendum geführt.
Indem für Änderungen des Steuerfuss das obligatorische Referendum eingeführt wird, kann der Stadtrat dies in den Budgetbewilligungsprozess einplanen. Ein obligatorisches Referendum hat den Vorteil, dass bei der engen Zeitplanung des Budgetprozesses die Referendumsfrist nicht abgewartet werden muss.»

Überparteiliche Motion betr. Zeitnahe Budgetreferendumsabstimmungen

Der Stadtrat wird beauftragt die Terminierung des Budgetprozesses so anzupassen, dass eine allfällige Budgetabstimmung zum ersten Abstimmungstermin des Bundes im neuen Jahres stattfinden kann.

Begründung

Die Abstimmungen über das Budget 2014 und 2019 fanden an einem Abstimmungssonntag im März statt. Neben hohen Kosten für den separaten Termin führt die Verzögerung dazu, dass ungebundene Ausgaben einen Monat länger nicht getätigt werden können.