Überparteiliche Motion betr. Attraktivierung rechtes Aareufer
Der Stadtrat wird beauftragt, bis im Juni 2018 auf der Basis der offenbar vorhandenen, aber nicht publik gemachten «Grundlagenstudie Entwicklung rechtes Aareufer» einen umsetzungsreifen Vorgehensplan zur Optimierung der Aufenthaltsqualität im Bereich der Aare zwischen dem Bahnhofplatz und der alten Brücke so zu erarbeiten, dass die nötigen Arbeiten unter Nutzung der Synergien mit der vom Tiefbauamt des Kantons für das Jahr 2019 geplanten Sanierung des Bahnhofquais möglichst kostengünstig und gleichzeitig realisiert werden können. Der Umsetzungsplan muss auf einem Stand sein, der abschliessende Entscheide zulässt.
Dabei sollen die folgenden Zielsetzungen verfolgt werden:
- Schaffen von genügend Platz mit entsprechender Ausgestaltung, dass verweilende und passierende Personen sich nicht gegenseitig behindern,
- Gestaltung, die ein friedliches Miteinander und Nebeneinander unterstützt und hilft, Konflikte zwischen verschiedenen Gruppen zu vermeiden
- Verbesserung der Aufenthaltsqualität durch Sitzgelegenheiten mit und ohne Konsummöglichkeit
- Einhaltung eines den finanziellen Möglichkeiten der Stadt angepassten Kostenrahmens von rund 4 Mio.
- Soweit sinnvoll: Aufwärtskompatibilität zum Projekt Bahnhofplatz, bzw. Bahnhofquai und einem direkten Aarezugang mit Treppe oder Floss, aber mit guter Nutzungsmöglichkeit (Platz, Aufenthaltsqualität und Sitzmöglichkeiten) ab Realisierung
Begründungen:
- Ein koordinierter Bauablauf zwischen dem Projekt des Kantons (Bohrpfahlwand zur Sanierung des Bahnhofquais) und der Stadt (Attraktivierung rechtes Aareufer) schafft Synergien, spart Kosten und reduziert die Bauzeit insgesamt.
- Es kann verhältnismässig rasch eine sozialverträgliche Lösung für einen gesellschaftlichen Konfliktherd geschaffen werden.
- Dem vorhandenen Unmut in der Bevölkerung, dass die immer wieder geäusserte Priorität der Verbesserung des Zugangs zur Aare von der Politik nicht ernst genommen wird und ein vom Stimmvolk deutlich angenommenes Projekt nicht umgesetzt wurde und die Behörden den genehmigten Kredit verfallen lassen, kann mindestens teilweise begegnet werden.
- Offenbar liegt eine Entwicklungsstudie vor. Die Voraussetzungen für weiterführende Arbeiten scheinen damit gegeben.
- Damit das Projekt im Frühling 2019 ausführungsreif ist, müssen die Entscheidungsgrundlagen zwingend im Juni 2018 bereit stehen.“